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Arbeitgeber - Eingliederungszuschuss beantragen

Stellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss sind:

  • Einstellung einer Person mit Vermittlungshemmnissen, die zu Beginn noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann
  • Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren nicht versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt gewesen sein.

Verfahrensablauf

Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei Ihrer üblichen Ansprechperson (Arbeitgeberservice) in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen.

Fristen

vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 217 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Eingliederungszuschuss)

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 22.03.2012 freigegeben.