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Arbeitgeber - Eingliederungszuschuss beantragen
Stellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss sind:
- Einstellung einer Person mit Vermittlungshemmnissen, die zu Beginn noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann
- Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren nicht versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt gewesen sein.
Verfahrensablauf
Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei Ihrer üblichen Ansprechperson (Arbeitgeberservice) in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen.
Fristen
vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 217 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Eingliederungszuschuss)