Zum Inhalt

Inhalt

Arbeitslosengeld II beantragen

Arbeitslosengeld II können Sie erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Das Arbeitslosengeld II enthält Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts:

  • pauschalierter Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Abweichende Leistungen in Notfällen
  • Sozialversicherung (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Höhe der Leistungen

Pauschalierte monatliche Regelbedarfe (RB):

  • Alleinstehende: 374 Euro
  • Bedarfsgemeinschaften:
    • zwei Volljährige: 674 Euro (zweimal 337 Euro)
    • Alleinerziehende: 374 Euro (zuzüglich Zuschlag für Alleinerziehende gestaffelt nach Alter und Anzahl der Kinder, von 44,88 Euro bis höchstens 224,40 Euro)
    • Kind bis 6 Jahre: 219 Euro
    • Kind von 6 bis 14 Jahren: 251 Euro
    • Kinder beziehungsweise Jugendliche von 14 bis 18 Jahren: 287 Euro
    • Volljährige bis 25 Jahre: 299 Euro

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen mitberücksichtigt.

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter "SGB II Merkblatt – Grundsicherung für Arbeitsuchende" und unter "Arbeitslosengeld II". Auf den Seiten des Justizministeriums stehen Informationen zum Arbeitslosengeld II in russischer und türkischer Sprache zur Verfügung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Erwerbsfähigkeit
  • erwerbsfähiges Alter
  • Hilfebedürftigkeit
  • keine vorrangigen Ansprüche gegen Dritte
  • gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Verfahrensablauf

Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter "Formulare Arbeitslosengeld II".

Fristen

Für den Antrag auf Arbeitslosengeld II gibt es keine Abgabefrist.

Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistung zu stellen, um nicht in finanzielle Not zu gelangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (oder Reisepass und Meldebescheinigung)
  • Nachweise über Einkommen, z.B. durch Vorlage aktueller Kontoauszüge (Nachweis z.B. über Lohn, Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)
  • Nachweise über Ausgaben, z.B. durch Vorlage aktueller Kontoauszüge (oder z.B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
  • bei einem früheren Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter, einer anderen Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Träger: Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
  • Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
    • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
    • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)

Kosten

keine

Sonstiges

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II müssen Sie sich aktiv um Arbeit bemühen. Sie sind auch verpflichtet, die Vermittlungsangebote Ihres zuständigen Jobcenters zu nutzen. Eine Arbeit wird nicht zugemutet, wenn

  • die Betreuung eines Kleinkindes unter drei Jahren nicht sichergestellt ist oder
  • die Pflege eines oder einer Angehörigen mit der Ausübung der Arbeit nicht vereinbar wäre und
  • die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Für den Fall, dass Sie hilfebedürftig, aber dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).

In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, sind Sie nicht kranken- und pflegeversichert. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte (z.B. auf freiwillige Weiterversicherung) während dieser Zeit, um Nachteile zu vermeiden.

Rechtsgrundlage

Contextspalte


Blatt Papier, überschrieben mit
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Arbeitnehmer erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Arbeitslosengeld II beantragen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit haben dessen ausführliche Fassung am 12.04.2012 freigegeben.