Zum Inhalt

Inhalt

Hilfe bei der Prozessführung (Prozesskostenhilfe)

Sollten Sie Hilfe bei der Prozessführung benötigen, können Sie sich an eine Rechtsantragstelle wenden. Die Rechtsantragstellen sind bei den Amtsgerichten eingerichtet.

Wenn Sie finanzielle Hilfe benötigen, um einen Prozess zu führen, dann können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe erhalten Sie auch dann, wenn Sie die Kosten einer Prozessführung aufgrund Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nur teilweise oder nur in Raten tragen können.

Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung erhalten Sie, wenn Ihnen nach Abzug der Freibeträge sowie folgender Ausgaben nicht mehr als 15 Euro monatlich zur Verfügung stehen:

  • Steuern,
  • Vorsorgeaufwendungen,
  • Werbungskosten und
  • angemessene Wohn- und Heizkosten.

Derzeitige monatliche Freibeträge:

  • für die Partei: 442 Euro
  • für einen Ehemann beziehungsweise eine Ehefrau oder für einen Lebenspartner beziehungsweise eine Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ohne eigenes Einkommen erhöht sich der Betrag um 442 Euro
  • für jede weitere Person, der Sie Unterhalt leisten. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht vorausgesetzt, erhöhen sich die Beträge jeweils um:
    • 257 Euro (Kinder unter 6 Jahren)
    • 296 Euro (Kinder von 6 bis unter 14 Jahren)
    • 338 Euro (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren)
    • 354 Euro (Personen ab 18 Jahren)
  • für erwerbstätige Personen: zusätzlich 201 Euro

Hinweis: Eine genaue Berechnung ist nur im konkreten Einzelfall möglich.

Die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten.

Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten der gegnerischen Partei (z.B. deren Rechtsanwaltskosten). Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie deren Kosten erstatten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie können die erforderlichen Mittel aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen.
  • Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hat Aussicht auf Erfolg.
  • Die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig.

Verfahrensablauf

Sie können den "Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe" formlos stellen.

Sollten Sie bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können Sie sich an das Gericht oder an ein Rechtsanwaltsbüro wenden. Der Antrag kann auch direkt durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Einkommensnachweis oder Steuerbescheid
  • Ausgefülltes Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
  • Mietvertrag (angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
  • sonstige Belege über Ausgaben, Einkommen und Vermögenswerte

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine Angaben möglich

Rechtsgrundlage

Contextspalte


Junges Paar führt kleinen Jungen in der Mitte
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Pflegeeltern erstellt.

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Hilfe bei der Prozessführung (Prozesskostenhilfe) noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.05.2012 freigegeben.