Zum Inhalt

Inhalt

Landeserziehungsgeld - Auszahlung beantragen

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2012 beschlossen, die Anspruchsberechtigung auf Landeserziehungsgeld für alle Geburten ab 1. Oktober 2012 zu beenden.

Für Geburten bis 30.September 2012 gilt folgendes:

Landeserziehungsgeld können Sie ab dem 13. oder 15. Lebensmonat Ihres Kindes unmittelbar nach dem Elterngeld erhalten – bis zu zehn Monate lang.

Monatlicher Betrag pro Kind:

  • bis zu 205 Euro
  • ab dem dritten Kind bis zu 240 Euro

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Bezug sind:

  • Staatsangehörigkeit (eines Elternteils oder des Kindes):
    • deutsch oder
    • eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder
    • bestimmter mit der EU assoziierter Staaten (z.B. Türkei)
  • Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Baden-Württemberg auf.
  • Sie haben das Sorgerecht für das Kind,
    • mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben und
    • das Sie selbst betreuen und erziehen.
  • Sie dürfen keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen
    • bei Paaren für Geburten ab 2010: 1.480 Euro
    • Alleinerziehende für Geburten ab 2010: 1.225 Euro

Verfahrensablauf

Sie müssen das Landeserziehungsgeld schriftlich beantragen. Das Antragsformular können Sie von den Internetseiten der L-Bank herunterladen. Sie können es auch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Schicken Sie den ausgefüllten Antrag direkt an die L-Bank in Karlsruhe oder an Ihr Bürgermeisteramt. Sie können ihn auch persönlich abgeben.

Fristen

Beantragen Sie das Landeserziehungsgeld rechtzeitig. Rückwirkend können Sie es nur für sechs Monate ab Antragstellung erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes oder
  • Urkunde über die Adoption
  • Einkommensnachweis (z.B. der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid), wenn Sie diesen nicht bereits mit dem Antrag auf Elterngeld vorgelegt haben

Kosten

keine

Sonstiges

Sonderregelungen für Eltern, die die Verlängerungsmöglichkeit beim Elterngeld nutzen

Der Auszahlungszeitraum verdoppelt sich, wenn Sie sich das Elterngeld in halben Monatsraten auszahlen lassen.

Wählen Sie diese Verlängerungsmöglichkeit, können Sie ab dem 13. oder 15. Lebensmonat Landeserziehungsgeld und Elterngeld gleichzeitig beziehen. Das Elterngeld zählt in diesen Fällen nicht als Einkommen.

Rechtsgrundlage

Contextspalte


Hochschwangere fasst sich an den Bauch
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Geburt erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Landeserziehungsgeld - Auszahlung beantragen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.01.2013 freigegeben.