Zum Inhalt

Inhalt

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Sie haben eine dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder sind von einer solchen Behinderung bedroht? Dann können Sie Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll die Folgen Ihrer Behinderung mindern und Ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft erleichtern.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe können sowohl Geld- als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen sein. Umfang oder Höhe der Leistungen hängt ab

  • von Art und Schwere der Behinderung und
  • von Ihren Vermögensverhältnissen

Sie können die Eingliederungshilfe auch als Persönliches Budget erhalten. Damit können Sie anstelle von Dienst- und Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen und Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Bezug von Eingliederungshilfe ist, dass

  • Sie eine dauerhafte wesentliche Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch) haben oder davon bedroht sind und
  • dadurch Ihre Teilhabefähigkeit am Leben in der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie bei der zuständigen Stelle einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. So können Sie auch klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, da dies von Fall zu Fall verschieden sein kann. Zuständige Stelle ist je nach Wohnort die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Fristen

keine

Sie sollten Ihren Antrag aber so früh wie möglich stellen, da Sie Eingliederungshilfe nicht für die Vergangenheit erhalten können.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise

  • Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Gehaltszettel)
  • Nachweise über Ausgaben
  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparverträge)
  • ärztliche Gutachten und Unterlagen

Hinweis: Erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

keine Angabe

Bearbeitungsdauer

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.

Rechtsgrundlage

§§ 53 – 58 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Eingliederungshilfe)

Contextspalte


Eine Frau sitzt im Rollstuhl, daneben ein Mann auf einer Bank
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Behinderung erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.