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Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Verfahrensablauf

Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung.

Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.

Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb einer Woche ummelden.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

Tipp: Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Sonstiges

Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Contextspalte


Ein kleines Mädchen und ein kleiner Junge sitzen in einem Umzugskarton
 
 

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

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Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Ummeldung innerhalb der Gemeinde noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 16.03.2011 freigegeben.