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Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen zweiten Reisepass zu erhalten.

Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
  • Sie möchten in ein Land reisen, das ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.

Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Manche Gemeinden benachrichtigen Sie, sobald Sie den Reisepass abholen können.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild im Format 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
    Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
  • schriftliche Begründung für den Antrag
  • Nachweis über das berechtigte Interesse (z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets)

Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung nur einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt haben (z.B. Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

  • Reisepass mit 32/48 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: 59 Euro/81 Euro
  • Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro/59,50 Euro
  • Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32 Euro
  • vorläufiger Reisepass: für einen vorläufigen Reisepass: 26 Euro
  • Kinderreisepass: 13 Euro

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.

Bearbeitungsdauer

  • etwa drei bis sechs Wochen
  • Reisepass im Expressverfahren: drei Werktage
  • vorläufiger Reisepass: sofort

Sonstiges

Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe bis zu 2.500 Euro rechnen.

Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.07.2012 freigegeben.