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Rentenversicherung - Renteninformation beantragen

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.

Die Renteninformation enthält Informationen über

  • die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
  • über die derzeitigen Rentenansprüche.

Voraussetzungen

Eine jährliche Renteninformation erhalten Sie,

  • wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
  • wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Renteninformation automatisch. Sie können diese auch schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen beantragen oder online anfordern.

Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.

Hinweis: In der ersten Renteninformation ist zusätzlich der Versicherungsverlauf dargestellt. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.

Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg oder der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie verschiedene Kontoinformationen online anfordern. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Versicherungsnummer eingeben. Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Renteninformation wird kurzfristig erstellt.

Rechtsgrundlage

§ 109 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Renteninformation und Rentenauskunft)

Contextspalte


Blatt Papier, überschrieben mit
 
 

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 10.09.2012 freigegeben.