Checkliste Reisen
- Basisinfo
- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
zur Verfahrensbeschreibung 'Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen'
Zuständige Stelle
die Passbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind
Passbehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Passbehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.
Auslandsdeutsche
- für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- für den Antrag aus dem Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt.