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- Info de base
- Procédure
- Formulaires et Services en ligne
- Autorité compétente
Accès à la description des procédure 'Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen - Bescheinigung beantragen'
Autorité compétente
- für die Verschreibung und die Bescheinigung: Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt
- für die Beglaubigung der Bescheinigung: Ihr örtlich zuständiges Gesundheitsamt