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zur Verfahrensbeschreibung 'Trennungsunterhalt beantragen'

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Zuständige Stelle

  • das Amtsgericht (Familiengericht), das mit dem Scheidungsverfahren beziehungsweise der Aufhebung der Lebenspartnerschaft befasst ist
  • ist kein Verfahren anhängig: normalerweise das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin gewöhnlich aufhält

Hinweis: Abweichungen im Einzelfall sind möglich. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten.



Contextspalte


Familie mit drei Kindern in einer Blumenwiese
 
 

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