Familie und Kinder
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- Verfahren
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- Zuständige Stelle
zur Verfahrensbeschreibung 'Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen'
Zuständige Stelle
- das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält
- das mit dem Scheidungsverfahren befasste Familiengericht
Hinweis: In bestimmten Fällen kann auch ein anderes Gericht zuständig sein. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten.