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Familie mit drei Kindern in einer Blumenwiese

zur Verfahrensbeschreibung 'Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen'

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Zuständige Stelle

  • das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält
  • das mit dem Scheidungsverfahren befasste Familiengericht

Hinweis: In bestimmten Fällen kann auch ein anderes Gericht zuständig sein. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten.



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