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zur Verfahrensbeschreibung 'Zulassungsbescheinigung Teil II (nach Verlust)'

Zur Anzeige der zuständigen Dienststelle wählen Sie bitte einen Ort

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung)

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt


Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

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