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Bitte geben Sie die Tätigkeit, die Sie aufnehmen und ausüben wollen, und die Stadt oder Gemeinde, in der das geschehen soll, ein. Auf der dann erscheinenden Seite erfahren Sie für genau Ihre Tätigkeit, was zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, was Sie darüber hinaus beachten müssen und an welchen Einheitlichen Ansprechpartner Sie sich wenden können, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen. Unter "Verfahren" finden Sie Beschreibungen zu den wichtigsten Leistungen der Verwaltung in Ihrer Situation mit Informationen über Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen, Kosten und Rechtsgrundlagen.

Die notwendigen Verfahren können Sie direkt am Bildschirm starten. Klicken Sie dafür in der Beschreibung der von Ihnen eingegebenen Dienstleistung auf "Zur elektronischen Verfahrensabwicklung".

Wenn Sie die von Ihnen gewünschte Tätigkeit nicht finden, geben Sie in das entsprechende Feld den Begriff "Sonstige" sowie Ihren Zielort ein. Ihnen wird dann der zuständige einheitliche Ansprechpartner, an den Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können, angezeigt.

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Ort und Tätigkeit

Geben Sie hier einen Ort und eine Tätigkeit an. Für diesen Ort und diese Tätigkeit liefert service-bw genau die Informationen und Einheitlichen Ansprechpartner, die Sie unterstützen.

 
 

Weitere Informationen

 
 

Hilfe & Tipps

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