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Über Ihren einheitlichen Ansprechpartner können Sie alle Informationen einholen und alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendig sind. Dazu zählen Erklärungen, Anmeldungen und Genehmigungsanträge bei den zuständigen Behörden, aber auch Anträge zur Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder zur Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen. Der einheitliche Ansprechpartner übernimmt somit für Sie auf Wunsch die Funktion eines Verfahrenslotsen. Auch wenn Sie bereits eine Dienstleistungstätigkeit ausüben, können Sie erforderliche Genehmigungen über den einheitlichen Ansprechpartner beantragen

Ihr einheitlicher Ansprechpartner nimmt Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen entgegen und leitet Sie an die zuständige Stelle weiter. Er stellt Ihnen zusätzlich Informationen allgemeiner Art zur Verfügung, z.B. über Rechtsbehelfe oder den Zugang zu Registern und Datenbanken. Auf der Suche nach Verbänden oder Organisationen, die Sie praktisch unterstützen, hilft er ebenfalls gerne weiter.

In Baden-Württemberg stehen interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Angehörigen der freien Berufe sowohl die Kammern als auch die Land- und Stadtkreise als Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung.

An den für den Ort Ihrer angestrebten Tätigkeit zuständigen Stadt- oder Landkreis können Sie sich unabhängig davon wenden, welche Tätigkeit Sie aufnehmen wollen. Die Zuständigkeit der Kammern als Einheitlicher Ansprechpartner richtet sich nach deren sachlicher und örtlicher Zuständigkeit. Die Handwerkskammern kümmern sich um Handwerksbetriebe, die Rechtsanwaltskammern um alle Belange der Berufsgruppen, die sich mit Rechtsberatung und Vertretung vor Gerichten befassen, die Steuerberaterkammern um Belange der steuerberatenden Berufe, von Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften, die Architektenkammer um die Architekten aller Fachrichtungen, die Ingenieurkammer um die Belange vor allem der Beratenden Ingenieure und die Landestierärztekammer um die Belange der Tierärzte. Die Industrie- und Handelskammern vertreten die Interessen der gewerblichen Wirtschaft und dienen als Einheitliche Ansprechpartner für alle Dienstleistungserbringer, die keiner anderen Kammer zuzuordnen sind.

Die Einheitlichen Ansprechpartner in Baden-Württemberg helfen Dienstleistungserbringern aus dem EU-Ausland und aus dem Inland gleichermaßen.

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Ort und Tätigkeit

Geben Sie hier einen Ort und eine Tätigkeit an. Für diesen Ort und diese Tätigkeit liefert service-bw genau die Informationen und Einheitlichen Ansprechpartner, die Sie unterstützen.

 
 

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