Verwaltungslexikon

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In diesem Verwaltungslexikon erläutern wir Ihnen Begriffe aus der Verwaltungspraxis allgemein verständlich.
Die Buchstabenleiste erleichtert Ihnen den Zugang zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

 
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Aktenplan

In der Regel legen Behörden für Vorgänge eine Akte an, die gleich zu Beginn ein Aktenzeichen erhält. Dieses dient dazu, die Akte jederzeit rasch aufzufinden.

Das Land Baden-Württemberg hat für den Bereich der Landesbehörden einen landeseinheitlichen Aktenplan erstellt, der darauf abzielt, einen einheitlichen Rahmen für die Vergabe von Aktenzeichen auch über die einzelne Behörde hinaus zu gewährleisten.

Die Kommunen haben in der Regel eigene Aktenpläne.

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Amtspflegschaft

Ein Pfleger für Minderjährige wird durch das Gericht bestellt, wenn ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Pflegers werden bei der Bestellung im Einzelnen festgelegt. Sie können auf Teile der Personensorge oder Vermögenssorge beschränkt werden. Es handelt sich um eine Amtspflegschaft, wenn diese Aufgabe vom Jugendamt wahrgenommen wird.

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Anfechtungsfrist Vaterschaft
Für eine Anfechtung der Vaterschaft gilt eine Frist von zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände, die gegen eine Vaterschaft sprechen. Nach seiner Volljährigkeit stehen dem Kind wiederum zwei Jahre zur Verfügung, um die Vaterschaft anzufechten.

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Anhörung

Anhörung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren bedeutet, dass dem Anzuhörenden Gelegenheit zur Äußerung über die zur Entscheidung stehende Angelegenheit gegeben wird. Die Anhörung ist eine Ausprägung des Verfassungsgrundsatzes des rechtlichen Gehörs, der nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz vor Gericht gilt und in annähernd sämtlichen behördlichen Verfahren als Bestandteil verankert ist.

Auch im Verwaltungsverfahren ist daher grundsätzlich jeder, der durch den Erlass eines Verwaltungsakts negativ betroffen werden kann, nach § 28 Landesverwaltungsverfahrensgesetz anzuhören.

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Aufenthaltstitel

Das "Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet" beziehungsweise seit 1. Januar 2005 das "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet" legt mehrere Formen von Aufenthaltsberechtigungen von Ausländern in Deutschland fest.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird zwischen folgenden Formen unterschieden:



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Auslobungsverfahren

Bei einer Auslobung setzt der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung aus. Die Vornahme einer Handlung ist dabei auf die Erreichung eines bestimmten Zieles oder Erfolges ausgelegt. Die Auslobung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und wird der Öffentlichkeit z.B. durch Anschlag in einer Behörde bekannt gegeben.

Auslobungsverfahren, für die das Gesetz gegen Wettbewerbsbedingungen gilt, sind nur solche, die dem öffentlichen Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan verhelfen soll.

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Ausweisersatz

Einem Ausländer, der keinen Pass besitzt und einen solchen auch nicht in zumutbarer Weise erlangen kann oder dessen Pass oder Passersatz einer inländischen Behörde vorübergehend überlassen wurde, wird auf Antrag ein Ausweisersatz ausgestellt, sofern er einen Aufenthaltstitel besitzt oder seine Abschiebung ausgesetzt ist (Duldung).

Mit dem Ausweisersatz genügt der Ausländer seiner Ausweispflicht im Inland. Er ist mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild sowie der Bescheinigung über die Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung versehen. Der Ausweisersatz enthält ferner Angaben zu Ausstellungsort und -datum, Gültigkeitszeitraum beziehungsweise -dauer, Name und Vorname des Inhabers, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Größe, Farbe der Augen sowie die eigenhändige Unterschrift des Inhabers.

Der Ausweisersatz ist kein Passersatz. Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer sind z.B. der Reiseausweis für Ausländer, die Grenzgängerkarte, der Notreiseausweis.

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Bedarfsgemeinschaft

Seit dem 1. Januar 2005 sind Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt. Dadurch ändert sich insbesondere für frühere Bezieher von Arbeitslosenhilfe die Berechnung der Unterstützung: Anders als die Arbeitslosenhilfe orientiert sich das neue Arbeitslosengeld II nicht am früheren Lohn, sondern am Bedarf der Betroffenen, die in einem Haushalt zusammenleben – der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.

Zur Bedarfsgemeinschaft zählen

Reicht das gemeinsame Einkommen und Vermögen dieser Personen nicht aus, um den Bedarf zu decken, kann Arbeitslosengeld II beantragt werden. Dies bedeutet, dass Partnereinkommen künftig deutlich stärker bei der Berechnung der staatlichen Leistung berücksichtigt werden als dies in der Vergangenheit der Fall war.

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Beihilfe (als Subvention)

Eine Beihilfe als Subvention ist eine vermögenswerte Zuwendung (Förderung) ohne unmittelbare Gegenleistung, die die öffentliche Hand an eine Privatperson oder ein privates Unternehmen geleistet hat.

Ferner wird der Begriff "Beihilfe" mit jeweils anderer Bedeutung noch im Straf- und Beamtenrecht gebraucht.

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Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenfreies Hilfsangebot des Jugendamtes. Dieses unterstützt alleinerziehende Elternteile, die beispielsweise die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltsansprüche geltend machen wollen.

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Bescheid

"Bescheid" ist eine in der Praxis häufige, vielfach auch gesetzlich vorgesehene Bezeichnung für die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde. Ein Bescheid kann ein Verwaltungsakt – eine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung – sein, aber auch eine bloße Mitteilung oder Auskunft.

Bescheide ergehen in der Regel schriftlich am Ende eines Verwaltungsverfahrens.

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Betriebsgelände (Umweltrecht)

Betriebsgelände mit nach dem Umweltrecht bedeutsameren Anlagen sind Betriebsgelände, auf denen sich mindestens eine Anlage nach der EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Anlagen) oder mindestens ein Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) befindet.

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Charta der Vereinten Nationen

Die Charta der Vereinten Nationen ist die Satzung der Vereinten Nationen (UNO). Die Charta finden Sie im Internet-Angebot der UNO in verschiedenen Sprachen.

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Ehefähigkeit

Ehewillige können nur heiraten, wenn sie ehefähig sind. Für die Ehefähigkeit müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:

1. Ehemündigkeit
Die sogenannte Ehemündigkeit wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit) erlangt.

Ausnahmsweise dürfen auch Nichtvolljährige eine Ehe schließen. Voraussetzung ist, dass der Ehewillige das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner bereits volljährig ist. In diesem Fall kann der Ehewillige beim Familiengericht einen Antrag auf Befreiung stellen.

Stimmt das Familiengericht dem Antrag auf Befreiung zu, hat der gesetzliche Vertreter die Möglichkeit, der Entscheidung des Gerichts zu widersprechen. Für den Widerspruch müssen allerdings bedeutende Gründe bestehen.

Andernfalls kann das Familiengericht der Eheschließung des Minderjährigen auch entgegen dem Willen des gesetzlichen Vertreters zustimmen. In diesem Fall ist es auch einem Minderjährigen möglich, ohne die Zustimmung der Eltern zu heiraten.

2. Geschäftsfähigkeit
Die Ehewilligen müssen geschäftsfähig sein.

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Einheitswert

Der Einheitswert ist ein durch das zuständige Finanzamt festgestellter steuerlicher Wert für Grundstücke und Gebäude.

Er dient als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grundsteuer. Durch Multiplikation mit den Grundsteuermesszahlen ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Wird dieser mit dem durch Gemeindesatzung festgesetzten Hebesatz multipliziert, ergibt sich die von den Gemeinden festzusetzende Grundsteuer.

Die letzte allgemeine Feststellung erfolgte auf den 1. Januar 1964 und ist seit dem 1. Januar 1974 steuerwirksam. Auch die auf spätere Stichtage festgestellten Einheitswerte basieren auf den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964. In der Regel liegt der Einheitswert daher weit unter dem tatsächlichen Wert einer Immobilie.

Gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Einheitswertes ist das Bewertungsgesetz.

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Elternzeit (bisher: Erziehungsurlaub)

Elternzeit ist der befristete Anspruch von Arbeitnehmern auf Freistellung von der Arbeitspflicht, um sich der Betreuung eines Kindes zu widmen. Das Arbeitsverhältnis besteht während der Elternzeit fort.

Auch Personen in Berufsausbildung sowie in Heimarbeit Beschäftigte können Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Eltern können die Elternzeit sowohl einzeln als auch gemeinsam beanspruchen. Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes (wenn der Vater Elternzeit nimmt) oder frühestens nach dem Ende der Mutterschutzfrist (wenn die Mutter Elternzeit nimmt).

Die Elternzeit beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit insgesamt auf bis zu zwei Zeitabschnitte verteilen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte möglich.

Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen ist während der Elternzeit Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden zulässig.

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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist das Gebiet, dem alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern) sowie die drei Staaten der European Free Trade Association (EFTA, Europäische Freihandelsassoziation oder Europäische Freihandelszone) Norwegen, Island und Liechtenstein angehören.

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EWR-Staaten
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist das Gebiet, dem alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern) sowie die drei Staaten der European Free Trade Association (EFTA, Europäische Freihandelsassoziation oder Europäische Freihandelszone) Norwegen, Island und Liechtenstein angehören.

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Grundbesitzwert

Den Grundbesitzwert stellt das zuständige Finanzamt für Grundstücke und Gebäude für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie in Ausnahmefällen auch für die Grunderwerbsteuer fest. Der Grundbesitzwert wird nur festgestellt, wenn er für die Besteuerung benötigt wird; deshalb wird er auch "Bedarfswert" genannt.

Ab 1. Januar 2007 werden die Grundbesitzwerte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt festgestellt.

Gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Grundbesitzwertes ist das Bewertungsgesetz.

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Grundschulempfehlung

Mit der Grundschulempfehlung wird für jedes Kind auf die geeignete Schullaufbahn hingewiesen. Die Grundschulempfehlung berücksichtigt das Lern- und Arbeitsverhalten des Kindes, die Art und Ausprägung seiner Leistungen sowie seine bisherige Entwicklung. Sie wird den Eltern im zweiten Schulhalbjahr schriftlich mitgeteilt.

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Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem sich die Hauptwohnung befindet. Das ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Bei einem verheirateten Einwohner, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In diesem Fall ist eine Meldung bei der Behörde notwendig.

Der Hauptwohnsitz ist auch jener Ort, an dem das Wahlrecht ausgeübt wird.

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Hausgewerbetreibender
Hausgewerbetreibender ist, wer in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern im Auftrag Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlässt. Dies gilt auch dann, wenn der Hausgewerbetreibende die Roh- und Hilfsstoffe selbst besorgt oder vorübergehend unmittelbar für den Absatzmarkt arbeitet.

Selbst wenn Hausgewerbetreibende ihren Betrieb als selbstständigen Gewerbebetrieb beim Gewerbeamt anmelden, geht die Eigenschaft des Hausgewerbetreibenden nicht verloren – auch dann nicht, wenn sie mit Gewinn arbeiten, das Entgelt für die Erzeugnisse selbst kalkulieren und Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen. Entscheidend ist die tatsächliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftraggeber, dem der Hausgewerbetreibende die hergestellten Erzeugnisse zur Verwertung überlässt.

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Heimarbeiter
Heimarbeiter ist, wer in selbst gewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbst gewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlässt. Dies gilt auch dann, wenn der Heimarbeiter die Roh- und Hilfsstoffe selbst besorgt.

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Heimarbeitern gleichgestellte Personen
Heimarbeitern werden Personen gleichgestellt, wenn dieses wegen ihrer Schutzbedürftigkeit gerechtfertigt erscheint. Dies trifft beispielsweise zu für

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Immissionsschutz

Immissionsschutz bedeutet, dass Umwelteinwirkungen langfristig auf ein für den Menschen und seine Umwelt verträgliches Maß begrenzt werden sollen.

Das Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Es regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnlichen Einwirkungen.

Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und ihnen vorzubeugen.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz einschließlich der zugehörigen Verordnungen regelt vier Hauptbereiche:

Der anlagenbezogene Immissionsschutz unterteilt die Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in

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Jobshadowing
Jobshadowing bietet die Möglichkeit, über eine gewisse Zeitspanne (einen oder mehrere Tage, in manchen Fällen auch länger) einen Unternehmer in seinem Arbeits- und vielleicht auch privaten Alltag zu "beschatten". Der gesamte Prozess wird von professionellen Coachs begleitet und reflektiert.
Der Unterschied zu einem Praktikum liegt insbesondere darin, dass Sie eine Beobachterrolle einnehmen und nicht selbst arbeiten – also Jobshadowing eher eine Form der Hospitation ist.

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Juristische Person

Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig sind, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können.

Unterschieden werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind die Körperschaften (z.B. Landkreise, Gemeinden, Kirchen, IHKs, Hochschulen), Anstalten (z.B. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Studentenwerke) und Stiftungen (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz) des öffentlichen Rechts.

Als Grundlage der juristischen Person des Privatrechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch der Verein geregelt. Weitere juristische Personen des Privatrechts sind insbesondere die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA ), die Genossenschaft (eG) und die Stiftung.

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Kataster

siehe Liegenschaftskataster

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Klageerzwingungsverfahren

Mit einem Klageerzwingungsverfahren hat der Geschädigte einer Straftat die Möglichkeit, die von der Staatsanwaltschaft verfügte Entscheidung, das Ermittlungsverfahren einzustellen, gerichtlich überprüfen zu lassen. Der hierfür erforderliche Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vom Geschädigten selbst, sondern muss von einem Rechtsanwalt verfasst werden.

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Konzession

Als Konzession werden in der Verwaltung unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet. Das Wort "Konzession" ist rechtstechnisch nicht eindeutig belegt.

Der wohl häufigste Fall einer Konzession ist die Gewerbezulassung, die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes oder zum Betrieb gewerblicher Anlagen. Sie wird erteilt, wenn bestimmte persönliche oder sachliche Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Befähigung und Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, ordnungsgemäße bauliche und technische Einrichtungen der Anlage).

Der Erteilung einer Konzession bedürfen bestimmte Gewerbearten zum Beispiel aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Schutzes der Allgemeinheit, der Gewerbetreibenden, der Beschäftigten, der Nachbarschaft und Dritter, des Umweltschutzes und der Volksgesundheit (z.B. Apotheken, Gaststätten).

Weitere Formen der Konzession sind:

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Letztwillige Verfügung

Durch eine letztwillige Verfügung (auch "Verfügung von Todes wegen" genannt) legt der Erblasser fest, wie sein Vermögen nach seinem Tode zu verteilen ist. Die letztwillige Verfügung geht der Regelung vor, die die gesetzliche Erbfolge trifft. Sie kann in Form eines Testaments oder im Rahmen eines Erbvertrages erklärt werden.

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Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das maßgebende Informationssystem über die räumliche Ausdehnung der Eigentumsrechte und die Nutzung von Grund und Boden. Es weist alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und die Flurstücksentwicklung flächendeckend nach.

Das Liegenschaftskataster dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme.

Im Liegenschaftskataster werden Informationen über die Liegenschaften und deren Eigenschaften, öffentlich-rechtliche Festlegungen, topographische Objekte und Eigentümer geführt. Das Liegenschaftskataster wird insbesondere durch die Übernahme der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen auf dem Laufenden gehalten.

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Lizenz

Unter Lizenz wird ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht verstanden, das der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechtes (z.B. eines Patentes, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechts, Markenrechts oder Urheberrechts) einem anderen gewährt.

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Nebenwohnsitz

Der Nebenwohnsitz ist ein zusätzlicher Wohnsitz. Eine Person kann somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

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Organspendeausweis

Mit einem Organspendeausweis (nach § 2 Transplantationsgesetz) kann einer Organentnahme nach dem Tod zugestimmt, ihr widersprochen, die Zustimmung auf bestimmte Organe beschränkt und die Entscheidung auf vertrauenswürdige Angehörige oder Personen übertragen werden.

Die persönlichen Daten werden nicht registriert, sodass die Entscheidung jederzeit abänderbar ist, indem ein neuer Ausweis ausgefüllt und der alte vernichtet wird.

Ein Organspendeausweis, der bei sich getragen wird, wird auch berücksichtigt.

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Persönliche Zuverlässigkeit (Gewerberecht)

Als persönlich zuverlässig gelten Personen, die innerhalb der letzten Jahre insbesondere nicht strafrechtlich wegen eines Verbrechens, Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrug, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens im Sinne des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.

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Produktakzessorischer Versicherungsvermittler

Die Haupttätigkeit eines produktakzessorischen Versicherungsvermittlers besteht darin, Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben. Nur als Ergänzung zu diesen Waren oder Dienstleistungen vermittelt er auch Versicherungen.

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Stalking

Stalking bezeichnet eine bewusste und wiederholte, länger andauernde Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer Person, die klar unerwünscht und grenzverletzend ist. Dazu zählt das Beobachten und Nachstellen, (nächtlicher) Telefonterror sowie die Beschädigung von Sachen von Angehörigen oder Freunden, die Kontaktaufnahme über Dritte und das Zusenden unerwünschter Geschenke.

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Stand der Technik

In einigen Gesetzen (z.B. § 7a Wasserhaushaltsgesetz, § 5 Nr. 2 BImSchG) gebräuchliche Bezeichnung für den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren praktische Eignung als gesichert erscheint.

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Testament

siehe letztwillige Verfügung

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Textform

Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

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Unechte Teilortswahl

Der Begriff "unechte Teilortswahl" bezeichnet ein besonderes Wahlverfahren für den Gemeinderat, durch das die Repräsentation der Orts- und Stadtteile gewährleistet werden soll. Hierfür wird die Gemeinde, die grundsätzlich ein Wahlgebiet bildet, für die Wahl in verschiedene Wohnbezirke aufgeteilt. Die Sitze im Gemeinderat werden dann nach einem bestimmten Zahlenverhältnis mit Vertretern der verschiedenen Wohnbezirke besetzt. Die unechte Teilortswahl ist nicht mit der Wahl der Ortschafts- und Bezirksbeiräte zu verwechseln. Nähere Informationen über die unechte Teilortswahl finden Sie in einem Schwerpunkt-Portal der Landeszentrale für politische Bildung.

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Unionsbürger

Unionsbürger sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. (Stand: Januar 2007)

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Untere Verwaltungsbehörde

Untere Verwaltungsbehörden sind nach § 15 Landesverwaltungsgesetz (LVG)

Die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden (z.B. Ausländerrecht, Bauordnungsrecht, Denkmalschutz) werden in den Stadtkreisen und Großen Kreisstädten vom Bürgermeister, in den Verwaltungsgemeinschaften vom Verbandsvorsitzenden oder vom Bürgermeister der Gemeinde, die die Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes erfüllt, als Pflichtaufgaben nach Weisung erledigt (§ 15 LVG).

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Unternehmer

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

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Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

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Volle Gebühr

Die Gebühr, die bei Tätigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege) ab einem bestimmten Geschäftswert entsteht, wird "volle Gebühr" genannt. Diese Gebühr ist in der Kostenordnung (KostO) festgelegt und beträgt beispielsweise 10 Euro bei einem Geschäftswert von 1.000 Euro.

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Von Amts wegen

Die Formulierung "von Amts wegen" bedeutet, dass eine Behörde oder ein Gericht unabhängig vom Antrag eines Beteiligten aus eigener Initiative heraus tätig wird.

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Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg ermöglicht Erwachsenen, die schon eine gewisse berufliche Erfahrung haben, auf freiwilliger Basis Schulabschlüsse nachzuholen. Hierzu bieten sich beispielsweise folgende Möglichkeiten:

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Zwischenmeister
Zwischenmeister ist, wer, ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm von Gewerbetreibenden übertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt.

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