Ausweisersatz

Einem Ausländer, der keinen Pass besitzt und einen solchen auch nicht in zumutbarer Weise erlangen kann oder dessen Pass oder Passersatz einer inländischen Behörde vorübergehend überlassen wurde, wird auf Antrag ein Ausweisersatz ausgestellt, sofern er einen Aufenthaltstitel besitzt oder seine Abschiebung ausgesetzt ist (Duldung).

Mit dem Ausweisersatz genügt der Ausländer seiner Ausweispflicht im Inland. Er ist mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild sowie der Bescheinigung über die Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung versehen. Der Ausweisersatz enthält ferner Angaben zu Ausstellungsort und -datum, Gültigkeitszeitraum beziehungsweise -dauer, Name und Vorname des Inhabers, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Größe, Farbe der Augen sowie die eigenhändige Unterschrift des Inhabers.

Der Ausweisersatz ist kein Passersatz. Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer sind z.B. der Reiseausweis für Ausländer, die Grenzgängerkarte, der Notreiseausweis.